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Das Kapitel “Kriege” wird hier unterteilt in Die Kriege werden deshalb aufgenommen, um aus ihnen für eine bessere Friedenssicherung zu lernen, bzw. die jeweiligen Zusammenhänge besser zu verstehen. Beispiel: Es scheint eine zunehmende Zahl von innerstaatlichen Konflikten zu geben, die aufgrund staatlicher Ordnungsschwäche sog. Warlords (regionale Machtclans) begünstigen. Haben die Demokratien realistische Konzepte gegen diese Entwicklung? Sind sie bereit, entsprechende Ressourcen bereitzustellen?
Eine äusserst erschütternde Entwicklung ist die des Kontinents Afrika. Es kann uns nicht gleichgültig sein, Afrika im Blute versinken zu sehen. Gleichfalls sind den demokratischen Staaten natürlich Grenzen gesetzt. Aber haben wir sie bereits erreicht? Kampfführungsrecht II: faul 14. Mai 2009
Der Beitrag des Kollegen Thomas Wiegold zu den Nachwirkungen des Gefechts zwischen Bw/ANA und Taliban (Opposing Military Forces) am 7./8. Mai nahe Kunduz drängt uns, dass Thema aufzugreifen: Man
lernt, dass Oberstaatsanwalt Christoph Lange, Potsdam, keinen Anfangsverdacht gegen die Bundeswehrsoldaten sieht, die zwei der Taliban getötet haben sollen: “Alles spricht dafür, dass eine Notwehrsituation vorgelegen hat”. Wenn wir nun etwas merkwürdig argumentieren, dann hat das etwas mit der politischen Führung zu tun, nicht betroffenen Soldaten, die darunter leiden: U.E. kann sich die politische und militärische Führung angesichts der Entwicklung nicht mehr lange um das seit Jahren ungelöste Problem herumdrücken. Soll das auf dem Rücken von Soldaten ausgetragen werden? {Freispruch wegen fauler Regierungstätigkeit} Kampfführungsrecht: Taka 8. Februar 2008 Während alle Welt darüber rätselt, wann und wie die Bundeswehr in Afghanistan “richtig kämpfen” wird, zeigt ein Blick auf die damit zusammenhängenden völkerrechtlichen Fragen, dass der Bundesverteidigungsminister vor einem fundamentalen Problem steht, welches den Bundestag gerade erreicht haben dürfte: Peter Dreist, Leitender
Rechtsberater und Wehrdisziplinaranwalt beim Luftwaffenführungskommando in Köln/Wahn liefert die fachkundige Einstimmung in das Problem: Seine Kernthese lautet: Bei Fortgeltung dieser Einschätzung des LOAC (und der ROE) darf man mit Sicherheit davon ausgehen, dass deutsche Soldaten (der QRF) in AFG geradezu in einen Gewissenskonflikt getrieben werden (der ihnen nachgewiesene Schuss in den Rücken eines Talibans
reicht für eine Verurteilung - zu wieviel Jahren Gefängnis? - allemal aus, von TARGETING bei HAREKATE YOLO II ganz zu schweigen). Eigentlich müsste sich unser Verteidigungsminister um dieses Problem etwas kümmern ... nach der Münchner Sicherheitskonferenz über “Wehrkunde”. {“Eigentlich” könnte das Wochenende richtig schön werden} Kriegsstatistik: erfahre 18. Dezember 2007 Unsereins fasst sich an den Kopf, warum man nicht überhaupt, und öfter, auf die Arbeit des “Heidelberger Institut für Internationale Konfliktforschung” (HIIK) hingewiesen hat. Die legen seit 1991 die allerfeinste Berichte vor, gestern wieder ihr “Confliktbarometer 2007”: Man muss sein “Herz in Heidelberg verlieren”: Die Erfahrung der Gewaltbereitschaft und die des tatsächlichen Ausbruchs beschränkt sich auf eine näher zu
beziffernde Anzahl von Menschen. Wer die Gewalt nicht näher erlebt hat, wird zu ihr nur im Ausnahmefall ein realistisches Verhältnis entwickeln (können). Unbenommen bleibt einem natürlich immer, die Gewaltfreiheit zu propagieren; das ist chic und quotengeil, oder nur moralisch. {Sun Tsu sagt: “Erfahre auch, was Du nicht erfahren hast”}
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