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Survivability - Überlebensfähigkeit

Dieser wichtige Punkt der DCI-Initiative betrifft die Überlebensfähigkeit von Streitkräften unter der Bedrohung des gegnerischen Einsatzes durch

  • atomare, biologische und chemische Waffen,
  • Einsatz ballistischer Raketen, Marschflugkörper und Kampfdrohnen (UAV),
  • Angriffe durch Terroristen,
  • elektronische Angriffe.

Damit sind konkret Fragen angesprochen wie:

  • Welche Systeme sind vorhanden, um das Angriffsspektrum festzustellen?
  • Sind “taktische” Abwehr-Raketen (Land/See) notwendig?
  • Sind die derzeit eingeführten Flugabwehrwaffen für Bedrohungen von Marschflugkörpern ausgelegt und leicht verlegbar (Lufttransport)
  • Welche Investitionen sind notwendig, um die Kommunikations-Systeme gegen elektronische Angriffe zu immunisieren?

Eckpfeiler-Papier Scharping:
“Herkömmliche Systeme zur Abwehr konventioneller Luftbedrohung werden deutlich reduziert und teilweise durch modernere Systeme zur Abwehr neuer Bedrohungsformen wie Drohnen und Flugkörper ersetzt ...

Die Überlebensfähigkeit wird durch Verbesserung der persönlichen Ausrüstung sowie des Schutzes der leichten Plattformen erhöht. Auf Massnahmen zur Härtung der schweren Waffensysteme wird verzichtet...”

Eckwerte-Papier Kirchbach:

“ Der Einstieg in die Abwehr ballistischer sowie neuer Bedrohungsformen aus der Luft erfolgt durch die Kampfwertanpassung Teil 2 für das System PATRIOT ...
Eine deutliche Verbesserung zur Abwehr neuer Bedrohungsformen wird langfristig - bei gleichzeitiger Reduzierung von PARIOT - mit MEADS geschaffen...
Die Fähigkeiten der Heeresflugabwehr sind der aufgewachsenen Bedrohung durch UAV und aerodynamische Flugkörper anzupassen...
Der Einstieg der Marine in die Fähigkeit zur Abwehr ballistischer Flugkörper wird mit der Fregatte F 125 als Beitrag zu erweiterten Luftverteidigung angestrebt.”

 

Material-Konzept (MatKonz): “Überlebensfähigkeit”

31. März 2001

Im folgenden wird die “Priorisierte Systemliste” des MatKonz (Stand 16. März 2001) dargestellt; grundsätzliches zum MatKonz siehe unter DCI. Die Daten entstammen der Anlage 4 des MatKonz; eingefügt sind die Daten des Zeit-Tableau’s der Anlage 3 (hier “Zeitschiene” genannt). Die in Anlage 3 grafisch dargestellten drei Zeitraum-Blöcke (“kurzfrist - (bis 2006) - mittelfristig (2007 bis 2012) - langfristig (ab 2013)) sind von uns in Jahres-Angaben umgeändert worden. Die Abfolge unserer Angaben ist gegenüber der tabellarischen Darstellung des Originals leicht verändert:

  1. Prio-Nr.
  2. System / Element
  3. Kategorisierung (vgl. DCI)
  4. Zeitschiene
  5. Bemerkungen
  6. Anmerkungen zur Priorisierung

 

“Überlebensfähigkeit”

Ü 1 a
Airborne Collision Avoidance System (ACAS)
Traffic Alert and Collision Avoidance System (TCAS)
IAAAAA
2001 - 2015

Ü 1 b
NATO-Identification System Question and Answer (NIS Q+A)
Mode - S
IAAAAA
2001 - 2015
NIS Q+A keine gesetzliche Auflage, aber baulich nicht von Mode-S zu trennen
Sehr hoher Finanzbedarf

Ü 2 a
Ausstattung Soldat
IABAAB
2001 - 2015
Sehr hoher Finanzbedarf zu erwarten
Anteil Konfliktverhütung und Krisenbewältigung, Mengengerüst für eine grosse Operation

Ü 2 b
ABC-Schutz
IABAAB
2001 - 2015
Anteil Konfliktverhütung und Krisenbewältigung, Mengengerüst für eine grosse Operation

Ü 3
Minenschutzausstattung
IABBAB
2001 - 2015
für SPz Marder

Ü 4 a
Zielerkennung Freund-Feind (ZEFF)
IIAAABA
2007 - 2015

Ü 4 b
NH-90 CSAR (Combat Search And Rescue)
IIAAABA
2007 - 2015
Sehr hoher Finanzbedarf

Ü 4 c
Eurofighter Defensive Aids Sub-System (EURODASS)
IIAAABA
(nicht in Zeitschiene; stufenweise ab 2004)
Sehr hoher Finanzbedarf

Ü 5
Directed Infrared Countermeasures (DIRCM)
IIABAAA
2007 - 2015
Bedarf und Mengengerüst ist nachzuweisen

Ü 6 a
ABC-Aufklärung
IIABAAB
2001 - 2015

Ü 6 b
Hauptentgiftungsplatz (HEP) 90 / Truppenentgiftungsplatz (TEP) 90
IIABAAB
2007 - 2015

Ü 6 c
Explosive Ordnance Disposal (EOD) / Improved Explosive Devices Disposal (IEDD)
IIABAAB
2001 - 2015
Weiterer Bedarf im Rahmen Fähigkeitsanalyse zu untersuchen

Ü 7
NH-90 - SAR
IIABABA
2007 - 2015
Sehr hoher Finanzbedarf

Ü 8 a
Düppelanlage Boote MASS
IIABABB
2007 - 2015
Mengenrüst in Abhängigkeit von Feinstruktur

Ü 8 b
EloKa-Anlage Schiffe/Boote (FL 1800S ST.II)
IIABABB
2001 - 2015
Mengengerüst in Abhängigkeit von Feinstruktur

Ü 8 c
Torpedoabwehr Überwasserschiffe (TAUEW)
IIABABB
2013 -

Ü 8 d
Torpedoabwehr Uboote (TAU)
IIABABB
2001 - 2015

Ü 9
Hauptentgiftungsplatz (HEP) 70 / Truppenentgiftungsplatz (TEP) 70
IIABBAB
2001 - 2009

Ü 10
Rolling Airframe Missile - Infrared Mode Upgrade (RAM IRMU)
IIABBBA
2001 - 2015
Mengengerüst in Abhängigkeit von Feinstruktur

Ü 11 a
Ausstattung Soldat
IIBBAAB
2001 - 2015
Sehr hoher Finanzbedarf zu erwarten
Anteil Kollektive Verteidigung, Mengengerüst in Abhängigkeit von Feinstruktur

Ü 11 b
ABC-Schutz
IIBBAAB
2001 - 2015
Anteil Kollektive Verteidigung, Mengengerüst in Abhängigkeit von Feinstruktur

Ü 12
Seaking Mk 41 (Search And Rescue, SAR)
IIBBBBB
2001 - 2009
Ausphasung in Abhängigkeit von Zulauf MH 90

 

Konzept zur Erweiterten Luftverteidigung (ELV): Vor der Wahl?

16. Mai 2001

Im Jan. 2001 hatte der Parl. Staatssekretär Walter Kolbow dem Parlament einen Bericht zum “Konzept der Zukünftigen Luftverteidigung” zugesandt (Text siehe weiter unten). Anfang Mai ist der Wortlaut des Konzeptes als VS-Vertraulich-Papier in der Geheimschutz-Stelle des Bundestages für Abholungs-Willige deponiert worden. Grund für die “Vertraulich”-Einstufung war schlicht: Mit diesem Schutz-Stempel wird der Weitergabe an die Presse/Öffentlichkeit ein ernsthafter Riegel vorgeschoben.

Soviel konnten wir erfahren:

  • Im vertraulichen LV-Konzept werden nur die Fähigkeiten beschrieben, die die Luftwaffe fordert.
     
  • Bis Juni 2001 sollen die bestehenden Systeme überprüft werden:
    - Lücken bei den Fähigkeiten der vorhandenen Systeme beschrieben,
    - Mengen-Gerüste abgeleitet und
    - die neuen Systeme gefordert werden.

Immerhin haben wir eine Seite des Dokuments von einem guten Kollegen geschenkt bekommen. Im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses steht natürlich die Luft-Abwehr in der “oberen Abfangschicht” (> 35 km, Abwehr von Raketen der Reichweiten-Klasse >1000 km). Sicher ist, dass die Bundesregierung, wahrscheinlich schon im Herbst des vergangenen Jahres, ihre Zustimmung dazu gegeben hat, dass innerhalb der NATO diese Fragestellung untersucht wird. Natürlich hat sich niemand getraut, dies der Öffentlichkeit auch bekanntzugeben; der grosse Vorzug der NATO ist ja, dass sich dort tatsächlich alles schön geheimhalten lässt, was zu kritischen Nachfragen und Diskussionen führen könnte.

Noch weniger aber wird diskutiert werden, ob die hergebrachte Systematik der Luftverteidigung durchhaltbar ist, aus rein finanziellen Gründen:

  • Ist
    - aufgrund der Erfolge der politischen Lösung von Konflikten (diesmal nur leicht ironisch gemeint, z.B. hinsichtlich Russlands),
    - der räumlichen Entfernung möglicher Bedrohungen,
    - der (geringen) Zahl der Luftbedrohungen räumlich weit entfernter Risiko-Staaten,
    - der Stärke des fliegenden Luftschutzes (allein die europäischen NATO-Staaten haben mehr als 3.370 Kampf-Flugzeuge), vor allem der US-Airforce,
    - angesichts der Szenare vergangener (Golf, Kosovo) und zukünftiger Kriege

    eine sozusagen über die Teil-Streitkräfte Heer und Marine bis zur kleinsten Einheit durch-deklinierte Luft-Verteidigung durch “eigene” Systeme überhaupt noch notwendig?
     
  • Oder ist es nicht eher so, dass zu Beginn eines militärischen Konflikts zunächst die Luftwaffe (mit ihren fliegenden und mords-teueren Systemen) die Aufgabe “erledigen” muss, die gegnerischen Luft-Streikräfte ganz oder eher teilweise zu zerschlagen und ausserhalb jeglicher Aktion zu setzen hat? Heer und Marine bleiben während dieser Zeit fein in der Etappe.
    Wieso braucht dann das Heer und die Marine ebenfalls mords-teuere LV-Systeme bis zum letzten Mann?
     
  • Bei dieser Konzeption bleibt tatsächlich eine Bedrohung übrig, gegen die die fliegende Luftverteidigung nichts auszurichten vermag: Raketen.

Aber Entschuldigung, auf so blöde Behauptungen können nur wir kommen. Deshalb nun der Original-Text der “einen” nicht ganz unwichtigen Seite aus dem VS-Vertraulich-Konzept der Deutschen Luftwaffe zur Luftverteidigung:

“für die Aktive Luftverteidigung

kurzfristig

- die Herstellung einer wirksamen Grundverteidigung gegen taktische Flugkörper mit Direkttrefferbefähigung in der unteren Abfangschicht,

- die qualitative und quantitative Verbesserung der Flugabwehrfähigkeiten luftbeweglicher/luftverladbarer Kräfte der Streitkräfte.

kurz-/mittelfristig

- die räumliche Erweiterung der LV-Sensorenabdeckung und -Wirkung für den Verbands-/Gebietsschutz der Marine;

- das Schließen der Lücke in der Erfassung/Aufklärung im Tiefflugbereich gegen das künftige Bedrohungsspektrum für die Flugabwehrkräfte an Land sowie die Teilhabe am Luftlagebild der ELV für die Heeresflugabwehr;

- die weitere Verbesserung der Identifizierungsfähigkeiten zum Schutz eigener Kräfte und zur Erhöhung der Einsatzwirksamkeit,

-die Herstellung/Verbesserung der sicheren und störfesten Übertragung von Sprache und Daten.

mittel-/langfristig

- die Entscheidung über den deutschen Beitrag zu einem NATO-Programm zu Abwehrfähigkeiten in der oberen Abfangschicht,

- die Ablösung des heutigen Verbundes bodengebundener LV-Systeme der Luftwaffe durch ein hochmobiles, flexibles, modular aufgebautes/befähigtes, hochauflösendes 360o-fähiges bodengebundenes Waffensystem mit Abwehrfähigkeiten gegen das Bedrohungsspektrum in der unteren Abfangschicht,

- die Verbesserung der Wirksamkeit von Jagdflugzeugen gegen kleine Zielsignaturen bzw. bodennahe Ziele sowie zur abstandsfähigen Bekämpfung von Luftzielen sowie Verbesserung der Identifizierungsfähigkeit, der Interoperabilität und Führungsfähigkeit,

- das Schließen der Fähigkeitslücke in der Bekämpfung auch außerhalb direkter optischer oder/und elektromagnetischer Detektierbarkeit operierender Ziele durch ein Effektorensystem, welches streitkräftegemeinsam von eingeführten oder künftigen Waffensystemen/Waffenplattformen querschnittlich genutzt werden kann.

langfristig

- Die Ablösung derzeitiger mechanisierter Waffenplattformen der Heeresflugabwehr durch ein modulares, interoperables Nachfolgesystem mit den erforderlichen Komponenten für die Sensorik, Feuerleitung und Effektoren, das den Mobilitäts- und Schutzerfordernissen in den Streitkräften genügt.” (Ende des Orig.-Textes)

Verbleibt natürlich noch eine dumme Frage: Wann will die NATO denn die nächsten Schritte (Definition, Entwicklung etc.) über “Abwehr-Fähigkeiten in der oberen Abfangschicht” entscheiden? Bitte nichts vor dem Herbst 2002. Und wenn’s geht, auch nicht vor 2006. Und immer schön geheimhalten.

{Geheim’ Ding will Weile haben, keine Wähler}

 

Luft-Verteidigung: Defizite - über den Horizont hinaus

29. Januar 2001

Das Verteidigungsministerium hat dem Verteidigungsausschuss den
“Bericht zum ‘Konzept der Zukünftigen Luftverteidigung” (8 S.) übersandt; die drei “Beilagen”, Sachstand Patriot - KWA 2, MEADS und METEOR, sind angefügt); irgendwann kommen wir hoffentlich auf die Sache zurück; folgt Wortlaut:

Luftverteidigung ist eine streitkräftegemeinsame Aufgabe, die für die TSK-übergreifende Aufgabenwahrnehmung im Pilotdienst der Luftwaffe zugeordnet ist. Insbesondere durch Einbeziehen der Abwehr von taktischen Flugkörpern (taktisch ballistische und taktisch aerodynamische Flugkörper - einschliesslich Marschflug-Körper (Cruise Missiles), unbemannte Flug-Geräte/Drohnen (Unmanned Aerial Vehicles - UAV) oder auch Abstandsflugkörper/-waffen) in das Aufgabenspektrum aber auch als Reaktion auf das sich verändernde Risikospektrum entstand die Bezeichnung Erweiterte Luftverteidigung (ELV). Im multinationalen Ansatz ist sie zum Schutz des Luftraums über dem Bündnis- und Einsatzgebiet der NATO eingebunden in die ,,lntegrierte Erweiterte NATO Luftverteidigung" (NATlNEAD - NATO Integrated Air Defence). Aufgrund der Komplexität dieses gesamten Themenbereiches wird die Darstellung der Überlegungen zur künftigen ELV nachfolgend unterteilt in die komplementären Funktionsbereiche Battle Management, Command, Control, Cornmunications and Intelligence (BMC³), Aktive Luftverteidigung, Conventional Counter Force (CCF) Operations und die Passive Luftverteidigung. Die qualitativ unterschiedlichen Anforderungen an die Aktive Luftverteidigung machen eine weitere Unterteilung dieses Aufgabenspektrums in die Bereiche Luftverteidigung gegen das aerodynamische Zielspektrum einschließlich dessen Weiterentwicklung, Flugabwehr als organischer Bestandteil von Truppenteilen und Abwehr ballistischer Flugkörper notwendig.

Die Darstellung beruht auf dem bisherigen, nicht abschließenden Bearbeitungsstand des ,,Luftverteidigungskonzeptes". Die Vorlage des LV-Konzepts ist für das Ende des 1. Quartals 2001 vorgesehen.

Allgemein

Bei der Ausgestaltung der ELV sind unterschiedliche konzeptionelle und operative Rahmenbedingungen für Landesverteidigung einerseits. und Einsätze außerhalb Deutschlands im Rahmen der Kollektiven Verteidigung oder zur Konfliktverhütung und Krisenbewältigung andererseits zu berücksichtigen. Im Rahmen der Gewichtung der Aufgaben leitet sich im Frieden aus den wahrscheinlichsten Einsatzfällen Konfliktverhütung und Krisenbewältigung in ihren unterschiedlichen Ausprägungsarten sowie den hoheitlichen Aufgaben und sonstigen nationalen Aufgaben eine planerische Priorität ab. Dies gilt im besonderen mit Blick auf das Erreichen des erforderlichen Fähigkeitsprofils hinsichtlich der Dringlichkeit der Beschaffung von Material und Ausrüstung.

Aufgaben im internationalen Rahmen verlangen einen signifikanten Beitrag, der den Bündnisverpflichtungen Deutschlands und seinem Selbstverständnis Rechnung trägt. Bei allen denkbaren Operationen kommt hierbei neben dem Schutz zugewiesener Räume und Objekte in erster Linie dem Schutz der eingesetzten eigenen Kräfte und damit ihrer Überlebensfähigkeit eine besondere Bedeutung zu. Dies ist maßgebliche Voraussetzung für die Einsatzfähigkeit deutscher Streitkräfte und wesentliche Aufgabe der ELV.

Die Forderungen zu einer bedarfsgerechten ELV gelten gleichermaßen für Einsätze der NATO, der WEU/EU und der UN wie auch für Einsätze. in ausschließlich nationaler Verantwortung. Die Bestrebungen im Rahmen des European Headline Goal setzen deutsche Luftverteidigungsfähigkeiten als nationalen Beitrag einer militärischen Handlungfähigkeit Europas in der Krisenbewältigung voraus, die ein Kontinuum an Fähigkeiten und Handlungsoptionen ohne Abstützung auf Kräfte und Mittel der USA/CAN gewährleisten müssen.

BMC³I

BMC³I bezeichnet einen alle Systeme umfassenden Führungs- und Aufkläungsverbund, der eine bedarfs- und zeitgerechte Verwendung aller führungsrelevanten lnformationen im Gesamtsystem „Sensor-Führung-Waffensystem“ für die lage- und auftragsgerechte Aufgabenerfüllung der ELV sicherstellt. BMC³I wirkt damit als Multiplikator für einen effektiven und koordinierten Einsatz der Kräfte und Mittel der ELV. Lufraumüberwachung von niedrigen Höhen bis in den erdnahen Räum, Frühwarnung und (Ziel-) Voreinweisung, Sensorintegration oder auch Kommunikations-/Linkmanagement skizzieren notwendige Voraussetzungen, um BMC³-Funktionen beispielsweise zur Luftlageerstellung oder Luftraumkoordinierung wirksam werden zu lassen. Damit wirkt BMC³I als verbindendes Element. Ihm kommt daher eine herausgehobene zentrale Bedeutung zu.

Aktive Luftverteidigung

Schutz gegen das aerodynamische Zielspektrum

Der weitreichende, übergreifende Luftverteidigungsschutz wird auch künftig im TSK-übergreifenden, multinationalen Verbund geleistet werden. Beim Aufbau bzw. der Weiterentwicklung von Fähigkeiten ist grundsätzlich das synergetische Zusammenwirken einsatzwirksamer land-, luft- und seegestützter Waffensysteme zu optimieren. Hierbei haben die Jagdkräfte der fliegenden LV die Fähigkeit zur raschen Schwerpunktbildung. Ausschließlich sie realisieren einen begleitenden LV-Schutz für Luftkriegsoperationen. Darüber hinaus stellen sie im Rahmen der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben die Integrität des deutschen Luftraums sicher. Bodengebundene und seegestützte FlaRak-Systeme gewährleisten eine durchhaltefähige Abwehrfähigkeit grundsätzlich gegen das Gesamtspektrum einer Luftbedrohung.

Für die Landesverteidigung haben sich aufgrund der politischen Veränderungen und der damit einhergehenden Änderung der geostrategischen Lage Deutschlands die potenziellen Risiken deutlich verringert und die nutzbaren Reaktionszeiten für die Luftverteidigung erhöht. Die früher für Deutschland in ihrer Bedeutung herausragende Rolle der bodengebundenen LV-Systeme mit ihrer besonderen Eigenschaft, eine hohe Einsatzbereitschaft mit sehr geringer Reaktionszeit und hoher Feuerkraft über lange Zeit aufrecht erhalten zu können, hat abgenommen und ist auf absehbare Zeit nur in geringerem Umfang wahrzunehmen.

Für den Einsatz außerhalb Deutschlands ist neben der fliegenden LV, die sich zu flexibler Schwerpuktbildung besser eignet, aber aufgrund ihrer systembedingten Eigenschaften nicht das Gesamtspektrum abdecken kann und über eine nur begrenzte Durchhaltefähigkeit verfügt, der bodengebundenen LV ein hoher Stellenwert zum Schutz der deutschen Streitkräfte sowie strategisch oder operativ wichtiger Elemente im Einsatzland beizumessen. Eine durchhaltefähige und qualitativ hinreichende Schutzfunktion ist nur im synergetischen Zusammenwirken und mit einer an den Einsatzbedürfnissen ausgerichteten Mischung von fliegenden, bodengebundenen und seegestützten LV-Systemen zu realisieren.

Flugabwehr

Der übergreifende LV-Schutz wird durch weitreichende Systeme allein nicht lückenlos gewährleistet werden können. Daher werden diese Kräfte und Mittel auch künftig um in die Truppenteile integrierte Anteile aller Teilstreitkräfte zur Flugabwehr komplementär ergänzt. Der erforderliche Umfang richtet sich dabei mit Blick auf die Art des Einsatzes nach der grundsätzlichen Verfügbarkeit weitreichender Systeme sowie deren systembedingter und von der Geländebeschaffenheit abhängigen ggf. eingeschränkten Abdeckung des zu schützenden Raums auch gegen sehr niedrig fliegende Luftziele. Die Effizienz dieser Flugabwehr ist maßgeblich abhängig von der Qualität des verfügbaren Luftlagebildes und der Voreinweisung. Dies erfordert die konsequente Anbindung aller Systeme an das künftige NATO  Führungssystem für Luftstreitkräfte ACCS (Air Command and Control System) und damit gleichzeitig in den künftigen Sensorverbund der ELV.

Abwehr ballistischer Flugkörper

Bei den ballistischen Flugkörpern wird grundsätzlich unterschieden zwischen strategischen Waffen mit einer Reichweite oberhalb 3000 km und TBM (Tactical Ballistic Missile, TBM, taktische ballistische Flugkörper) mit Reichweiten bis 3000 km. Die Abwehr von Flugkörpern strategischer Reichweite wird - als gebilligte gemeinsame Position im Bündnis - derzeit nicht verfolgt.

Eine Bekämpfung von TBM kann - abhängig von politischen und operativen Rahmenbedingungen - grundsätzlich vor ihrem Abschuss (Conventional Counter Force) oder in den verschiedenen Phasen des Fluges erfolgen. Auf absehbare Zeit können nur bodengebundene Systeme eine wirksame Abwehr gegen anfliegende TBM, auch als Träger von Massenvernichtungswaffen, sicherstellen.

Systeme für die untere Abfangschicht

Mit sog. ,,Lower Tier“-Systemen, die einen Abfangvorgang in der Atmosphäre im Endanflug der TBM durchführen, sind auslegungsgemäß Flugkörper der Reichweitenklasse bis 1000 km wirksam bekämpfbar. Diese Systeme bedingen in großem Maße technisch und funktional gleiche Systemkomponenten bzw. -fähigkeiten wie Systeme zur Abwehr des aerodynamsichen Zielspektrums. Sie können daher mit diesen kombiniert werden. Der Schutzbereich dieser Systeme ist aus technisch-physikalischen Gründen begrenzt. Mit einer finanzplanerisch realistischen Stückzahl können im Rahmen der Landesverteidigung nur begrenzte Räume und Einzelobjekte herausragender Bedeutung geschützt werden.

Im Rahmen von Einsätzen außerhalb Deutschlands kann damit im begrenzten Einsatzraum zum Schutz eigener Truppen bzw. strategisch wichtiger Ziele gegen TBM dieser Reichweitenklasse ein Grundschutz erreicht werden. Mit dieser Fähigkeit wird ein bedeutender Beitrag zum Erhalt der politischen und operativen Handlungsfähigkeit hergestellt.

Systeme für die obere Abfangschicht (> 35 km) zur TBM-Abwehr der Reichweitenklasse >1000 km

Die mögliche Entwicklung des Risikopotenzials kann voraussichtlich ab ca. 2010 eine Befähigung zur wirksamen Abwehr von TBM in der oberen Abfangschicht, d.h. außerhalb und in der hohen Atmosphäre, erforderlich machen. Ein wesentlicher Schritt dahin sind NATO-Untersuchungen zu dafür geeigneten Systemen und Fähigkeiten.

Die Komplexität eines wirksamen Abwehrsystems und die damit verbundenen politisch-rechtlichen Fragen erfordern einen bündnisgemeinsamen Ansatz. Über Art und Umfang einer deutschen Beteiligung an einem künftigen NATO-Programm ist aber erst nach Klärung aller Fragen im Bündnis zu entscheiden.

Systeme zur Bekämpfung von TBM in der Start- und Aufstiegsphase

Eine frühzeitige Bekämpfung von TBM in der Start/-Aufstiegsphase ist durch ausschließlich bodengebundene Komponenten kaum zu realisieren. Einsatztaugliche ergänzende Systeme, z.B. Airborne Laser, würden allerdings voraussichtlich erst sehr langfristig verfügbar sein.

Conventional Counter Force (CCF)

CCF ist eine konventionelle, offensiv ausgerichtete Funktion - präemptiv oder reaktiv - zur Zerstörung land- oder seegestützter Abschussplattformen, Flugkörper und entsprechender Führungselemente nach Möglichkeit vor deren Einsatz. Dieser Funktionsbereich ist der Erweiterten Luftverteidigung zugeordnet.

Im Rahmen von CCF kommen grundsätzlich geeignete Waffensysteme aller Teilstreitkräfte zur Anwendung; dies schließt den Einsatz von Spezialkräften mit ein. Die Entwicklung/Beschaffung spezialisierter Waffensysteme ist nicht vorgesehen.

CCF ist ohne erhebliche Eskalationswirkung nur in bereits laufenden militärischen Konflikten durchführbar und stellt hohe Ansprüche an die Aufklärungs- und Führungsfäihigkeit der Luftstreitkräfte. CCF stellt keinen vollständigen Schutz gegen den Einsatz gegnerischer Flugkörper sicher, wird jedoch ggf. erforderlich, wenn die verfügbaren Defensivsysteme für einen nachhaltigen Schutz allein nicht ausreichen, insbesondere auch dann, wenn mit dem Einsatz von Massenvernichtungswaffen gerechnet werden muss.

Passive Luftverteidigung

Maßnahmen der passiven Luftverteidigung (z.B. Härtung,  Auflockerung, Tarnung, Täuschung) können lediglich die Wirkung gegnerischer Luftangriffsmittel mindern. Da ein ausreichender Schutz von Personal und Material vor der Luftbedrohung daher nicht gewährleistet werden kann, haben diese Maßnahmen ausschließlich ergänzenden Charakter. Dies schließt Schutzmaßnahmen gegen die Wirkung von Massenvernichtungswaffen (MVW) ein. Dazu sind zeitgerechte Frühwarninformationen zur Auslösung von Schutzmaßnahmen auch in Zusammenarbeit mit zivilen Stellen erforderlich.

Herausforderungen für die Erweiterte Luftverteidigung

Um die Fähigkeiten der ELV zu bestimmen, sind nach heutigem Erkenntniisstand folgende technologische Entwicklungen bei den offensiven Luftkriegsmitteln besonderers relevant:

  • Verkleinerung der Signaturen u.a. durch zunehmende Stealth-Fähigkeiten;
  • zunehmende Verbreitung unbemannter Systeme;
  • Reichweiten- und Geschwindigkeitssteigerungen, insbesondere durch TBM/TAM (Tactical Aerodynamic Missile: CM, UAV, Abstands-FK);
  • zunehmende Abstands- und Präzisionsfähigkeiten von Trägern und Waffen;
  • erhöhte operative und taktische Mobilität und Flexibilität offensiver Systeme;
  • Erweiterung der Trägerbefähigung zum Verbringen von  Massenvernichtungswaffen (TBM,TAM);
  • weitreichende Möglichkeiten des Elektronischen Kampfes sowie von Informationsoperationen;wirksamkeitserhöhende bzw. die Abwehr erschwerende Technologien/Verfahren bei Luftangriffsmitteln (z.B. Mehrfachgefechtsköpfe, Täuschkörper, Härtung etc.);
  • Einsatz von Energiewaffen.

Hieraus ergeben sich für die Erweiterte Luftverteidigung der Zukunft absehbar folgende Konsequenzen:

  • Moderne fliegende Systeme mit geringer Radarrückstrahlfläche erschweren die Erfassung und verringern dadurch die Auffassungsreichweiten einzelner Sensoren heutiger Art. Die zur Verfügung stehenden Reaktionszeiten sowie die räumliche Einsatzwirksamkeit werden reduziert, der Aufwand zur zeitgerechten Erfassung und Bekämpfung der fliegenden Systeme steigt.
  • Die Bedrohung der LV-Systeme selbst wächst, verstärkt durch die zunehmende Abstandsfähigkeit der angreifenden Systeme. Die Überlebensfähigkeit und Einsatzwirksamkeit des LV-Systemverbundes selbst muss dem angepasst werden. Ein zukunftsorientierter Ansatz hierzu basiert u.a. auf einer durchgängigen Systemvernetzung in Verbindung mit einem modularen Systemaufbau, der flexible und leicht skalierbare Kräfteansätze in der Luftverteidigung gestattet.
  • Bedingt durch die zunehmende Abstandsfähigkeit der Offensivsysteme muss die Luftverteidigung eine zuverlässige Fähigkeit zur Bekämpfung von Abstandswaffen erhalten.
  • Angesichts der Bandbreite der Bedrohung ist eine Abbildung aller Fähigkeiten in einem technisch hochkomplexen Universalsystem zu überdenken. Zur Verbesserung der Einsatzflexibilität sowie aus operativen und Kosten- Gesichtspunkten muss hier auch ein Mix spezialisierter Systemkomponenten im Verbund betrachtet werden. Dies gilt in besonderem Maße für die Sensoren und Effektoren (LFK).

Anpassungsbedarf der Erweiterten Luftverteidigung

Aus der Analyse der potentiellen Bedrohung, vorhandener und künftig erforderlicher Fähigkeiten ergibt sich folgender Anpassungsbedarf:

Verbund Führung - Aufklärung - Wirkung

Die Luftverteidigungskräfte sind so in den Führungs- und Aufklärungsverbund zu integrieren, dass spezifische Fähigkeiten der Waffensysteme/Komponenten im Zusammenwirken bedrohungsgerecht und optimiert zur Wirkung gelangen.

Defizite bestehen vor allem:

  • in nur eingeschränkten Fähigkeiten zur Erfassung von Flugzielen mit kleinen Signaturen bzw. in niedrigen Höhen, auch fehlen verlegbare Sensoren zur Luftraumüberwachung;
  • in fehlenden weiträumig wirksamen, operativen Aufklärungsfähigkeiten;
  • in unzureichenden Systemen zur Identifizierung;
  • in begrenzten Fähigkeiten zur sicheren und störfesten Übertragung großer Datenmengen über weite Entfernungen in nahezu Echtzeit;
  • im unzureichenden Schutz gegen die Bedrohung im elektromagnetischen Spektrum bzw. durch Informationsoperationen;
  • in der unzureichenden Fähigkeit zur mobilen und interoperablen taktischen Einsatzführung;
  • in der unzureichenden nationalen / multinationalen Interoperabilität von ELV-Elementen.

Aktive Luftverteidigung

Schutz gegen das aerodyamische Zielspektrum

Defizite im Bereich der aktiven Luftverteidigung bestehen für Jagdflugzeuge

  • in der nur Teile des geforderten Spektrums abdeckenden Sensorik und Bewaffnung, insbesondere in Einschränkungen gegen Ziele mit kleiner Signatur o. bodennahem Flugprofil,
  • in den fehlenden sicheren und leistungsfähigen Daten- und Sprachübertragungssystemen,
  • in der fehlenden Möglichkeit zur zuverlässigen elektronischen Identifizierung,
  • der unzureichenden Stör- und Täuschsicherheit,
  • in der fehlenden Fähigkeit zur wirksamen Bekämpfung von Mehrfachzielen,
  • in der unzureichenden Abstandsfähigkeit verfügbarer Effektoren.

Defizite im Bereich bodengebundener und seegestützter LV-Waffensysteme bestehen derzeitig:

  • in der nur teilweisen Erfüllung des Anforderungsspektrums aufgrund systembedingter Defizite der bodengebundenen Systeme,
  • in den Einschränkungen bei der lückenlosen, weitreichenden. hochauflösenden multidirektionalen Erfassung von Flugzielen auch mit kleinen/sehr kleinen Signaturen sowie in der notwendigen Wirksamkeit auch auf Distanz,
  • in den begrenzten Fähigkeiten zur Bekämpfung von TAM (insbesondere Cruise Missiles), Hubschraubern, unbemannten Trägersystemen (UAV/Drohnen) und Abstandswaffen,
  • in der begrenzten Verlegbarkeit mit nationalen Lufttransportmitteln,
  • in den fehlenden Fähigkeiten zur frühzeitigen Erfassung und (Ziel-) Voreinweisung.

Flugabwehr:

  • in der unzureichenden Einbindung der Systeme in einen Verbund Führung - Aufklärung - Wirkung,
  • in den begrenzten Fähigkeiten zur Bekämpfung von TAM (insbesondere Cruise Missiles), Hubschraubern, unbemannten Trägersystemen (UAV/Drohnen) und Abstandswaffen,

Verteidigung gegen TBM:

  • in der fehlenden Fähigkeit zur (Ziel-) Voreinweisung,
  • in der unzureichenden Einsatzwirksamkeit gegen TBM bis 1000 km, einschliesslich einer wirksamen Zerstörungsfähigkeit besonders gegen Gefechtsköpfe mit MVW,
  • in Abhängigkeit der Entscheidung zu Art und Umfang einer deutschen Beteiligung an einem künftigen NATO-Programm, Befähigung gegen Ziele der Reichweitenklasse 1000 bis 3000 km.

Conventional Counter Force:

Qualitative und/oder quantitative Verbesserungen im Bereich der Streitkräfte sind hierfür erforderlich

  • beim Zugriff auf Erkenntnisse raum- und luftgestützter Aufklärungssensoren,
  • bei einer zuverlässigen Erfassung und Lokalisierung z. B. gegnerischer Flugkörperstellungen unter allen Wetter- und Sichtbedingungen,
  • in einer aufgabengerechten, automatisierten Datenübertragung,
  • bei der Erfüllung der zeitkritischen Einsatzplanung/-durchführung von CCF-Operationen,
  • der nur eingeschränkt geeigneten Bewaffnung.

Passive Luftverteidigung

Qualitative und/oder quantitative Defizite im Bereich der Streitkräfte bestehen derzeitig

  • in der nationalen Gewinnung/Bereitstellung von Frühwarninformationen,
  • in der Befähigung zur abstandsfähigen Detektion und Bestimmung von B/C-Kampfstoffen,
  • in der unzureichenden Signaturreduzierung land-, luft- und seegestützter Systeme sowie
  • in der unzureichenden Ausstattung mit Tarn- und Täuschmöglichkeiten/-mitteln.

Folgerungen

Die vorhandenen Fähigkeiten des Luftverteidigungssystems sind in einem evolutionären Ansatz schrittweise fortzuentwickeln. Eine aufgabengerechte Realisierung ist nur durch Priorisierung und sinnvolle Aufgaben- und Rollenteilung im Bündnis - unter Wahrung nationaler Interessen - realisierbar. Dies gilt vor allem für Fähigkeiten in der oberen Abfangschicht sowie für BMC³I.

In der Folge erfordern die aufgelisteten Aspekte der Erweiterten Luftverteidigung besondere Beachtung:

für BMC³I

  • die Einführung eines allwetterfähigen und mobilen Radarsensors zur Luftraumüberwachung, zur Frühwarnung und (Ziel-) Voreinweisung und die Schließung von Lücken in der Sensorabdeckung,
  • die Ausrüstung mit interoperablen Gefechtsständen für Einsatzplanung/-führung sowie den dazu erforderlichen Kommunikationselementen zur Integration in den ELV-Verbund,
  • die Befähigung zur Frühwarnung für die Aufgabenerfüllung der Passiven LV sowie zur (Ziel-)  Voreinweisung für Waffensysteme der Aktiven LV (zu realisieren über den ACCS-Verbund),
  • die Herstellung/Verbesserung der Führungsfähigkeit und funktionalen Integration in den Verbund für Heeresflugabwehr und schwimmende Einheiten der Marine mit LV-Aufgaben;
  • die sichere und störfeste Übertragung von Sprache und Daten, die weitere Verbesserung der Identifizierung.

für die Aktive Luftverteidigung:

Schutz gegen aerodynamisches Zielspektrum:

  • die kurzfristige Herstellung einer einsatzwirksamen Grundfähigkeit gegen TAM,
  • die langfristige Ablösung des heutigen Verbundes bodengebundener FlaRak-Systeme der Luftwaffe durch ein hochmobiles, flexibles, modular aufgebautes, 3600-fähiges bodengebundenes Waffensystem zur Abwehr im gesamten Zielspektrum,
  • die Verbesserung der Wirksamkeit von Jagdflugzeugen gegen kleine Zielsignaturen bzw. bodennahe Ziele, zur abstandsfähigen Bekämpfung von Luftzielen sowie Verbesserung der Identifizierungsfähigkeit, der Interoperabilität und Führungsfähigkeit;

für die Flugabwehr:

  • die qualitative Verbesserung zum Nah-/Nächstbereichsschutz der Flugabwehrsysteme zur wirksamen Bekämpfung von Zielen mit kleinen Signaturen (TAM, UAV/Drohnen, Abstandswaffen) oder schwer aufklärbaren Flugprofilen (Helikoptern) sowie die Integration der Waffensysteme in den ELV-Verbund
  • die Integration der Waffensysteme in den Verbund Führung-Aufklärung-Wirkung und
  • die langfristige Ablösung der derzeitigen Waffensysteme der Heeresflugabwehr und des Objektschutzes durch ein die weitreichenden LV-Systeme ergänzendes streitkräftegemeinsames System mit bedrohungsgerechten Sensoren und Effektoren auch zur Bekämpfung von TAM, Helikoptern und UAV/Drohnen;

für die Bekämpfung von TBM:

  • die Herstellung einer einsatzwirksamen Grundbefähigung gegen TBM der Reichweitenklasse bis 1000 km, einschließlich der Fähigkeit zur Zerstörung der Gefechtsköpfe,
  • die Beteiligung an NATO-Studien zur Active Layered Theatre Ballistic Missile Defence mit dem Ziel, Art und Umfang notwendiger Beiträge durch Bündnispartner zu ermitteln, Abwehrfähigkeiten insbesondere in der oberen Abfangschicht auf der Grundlage der Bewertung der Bedrohungsentwicklung,

für die Passive Luftverteidigung

  • Sichere Detektion/Bestimmung von B/C-Kampfstoffen auch auf Entfernung,
  • Ausstattung der Kräfte/Mittel mit modernen und bedrohungsgerechten Tarn-/Täuschmitteln;

für Maßnahmen im Rahmen „Conventional Counter Force (CCF)“

  • die Befähigung zur Einsatzplanung/-führung mit hoher Reaktionsfähigkeit,
  • die Ausrüstung fliegender Waffensysteme mit einem Datenfunksystem und
  • die Befähigung offensiver Waffensysteme bzw. deren Waffen gegen das CCF-Zielspektrum.

Die Umsetzung der für den Aufbau oder den Ausbau der erforderlichen Fähigkeiten der Luftverteidigung in Vorgaben für die Material- und Ausrüstungsplanung der Streitkräfte erfolgt im Rahmen des vom Generalinspekteur der Bundeswehr der Leitung des BMVg vorzulegenden ,,Material- und Ausrüstungskonzepts für die Streitkräfte der Zukunft", an dessen Entwicklung derzeit gearbeitet wird.

“Beilagen” (Hummer, Kaviar und Broccoli)

Sachstand zum Vorhaben Kampfwertanpassung (KWA) (2) PATRIOT

Das Flugabwehrraketensystem PATRIOT ist ein in den USA entwickeltes und produziertes Waffen-System, das in den Jahren 1989 bis 1993 in die Luftwaffe eingeführt wurde. Die durchgeführte Kampfwertanpassung 1 (KWA 1) diente zur Erhöhung der Einsatzwirksamkeit aufgrund der Erfahrungen aus dem Golfkrieg 1991 durch erste Verbesserungen der Radarleistung sowie der Kommunikation und des Orientierungssystems.

Die KWA (2) PATRIOT soll eine Grundbefähigung zur Abwehr ballistischer und aerodynamischer Flugkörper schaffen, die insbesondere wegen der möglichen Kombination mit Massenvernichtungsgefechtsköpfen ein sehr hohes Bedrohungspotenzial darstellen. Sie ist zugleich von hoher Bedeutung für eine bedrohungsgerechte Befähigung zur Bekämpfung von Waffensystemen mit kleinem Radarquerschnitt.

Das Vorhaben besteht aus den Teilvorhaben

  • „Anpassung/Modifizierung von PATRIOT-Bodengerät“, mit vertraglich gebundenen Entwicklungs- und Beschaffungsmaßnahmen zur Anpassung/Modifizierung sowie  Beschaffung von insgesamt jeweils
    - 13 Radargeräten, (parlamentarische Behandlung 05/98 (1. Los) und 06/99 (Option 2. Los)) und den vertraglich noch nicht gebundenen Anpassungs- und Modernisierungsmaßnahmen der
    - Feuerleitanlagen und Startgeräten (das gegenüber der ursprünglichen Planung aus Kostengründen reduzierte Mengengerüst - 12 + 1 Ausbildungssystem - deckt den operativen Mindestbedarf ab) sowie der
    - Fernmelde- und DV-Systems der gesamten PATRIOT-Flotte
    sowie die ebenfalls vertraglich noch nicht gebundene
  • „Beschaffung von PAC-3- Flugkörpern“.

Für die Entwicklungsarbeiten Bodengerät sind im Haushalt 2001 für die Gesamtlaufzeit der Maßnahmen insgesamt 175 Mio. DM eingeplant. Die Entwicklung der Anpassungs-/Modifizierungsmaßnahmen ist seit 1997 unter Vertrag. Hauptauftragnehmer ist die EADS Deutschland GmbH.

Die Anpassung/Modifizierung der Radargeräte ist seit 1998 unter Vertrag. Auftragnehmer hierfür sind die Firmen EADS Deutschland GmbH und Raytheon. Die Umsetzung des Vertrages musste von Raytheon vorübergehend wegen der sehr restriktiven Freigabe sensitiver Informationen durch die US-Seite und auf Grund dessen nicht erteilter Exportgenehmigungen ausgesetzt werden.

Vereinbarungen mit den USA über die PATRIOT-Sicherheitsbestimmungen (Security Provisions) und den Austausch sicherheitsempfindlicher PATRIOT-Informationen (Sideletter) sind seit 25. 09. 2000 in Kraft. Damit hat die Rüstungszusammenarbeit im PATRIOT-Programm eine solide Basis.

Wirtschaftliche Rahmenbedingungen (Wechselkursanpassung, Preisfortschreibung) verursachten bei der Beschaffung des Bodengeräts gegenüber der Taktisch-Technischen Forderung (TTF)  (824 Mio. DM mit Preisstand 1997) eine Kostensteigerung um 112 Mio. DM auf insgesamt 936 Mio. DM (mit Preisstand 12/2000). Die abgeschlossenen Verträge zur Modifizierung der Radargeräte sind mit 99 Mio. DM betroffen.

Die Beschaffung der Lenkflugkörper PAC-3 ist nicht entscheidungsreif, verbindliche Angebote liegen nicht vor. Die von den USA im Oktober 2000 genannte Preisspanne von 1,9 bis 3,3 Mio US$ pro Flugkörper lässt einen gegenüber den ursprünglichen Planungen gravierenden Aufwuchs erwarten, konkrete Preise können erst nach Abschluss der eingeleiteten Kostenreduzierungsmaßnahmen genannt werden. Über die Beschaffung der PAC-3-Flugkörper wird nach Vorliegen konkreter Angebote zu entscheiden sein.

Vor dem Hintergrund der vom Generalinspekteur der Bundeswehr zu entscheidenden veränderten Material- und Ausrüstungsplanung sowie der Arbeit am neuen Luftverteidigungskonzept sind vor der Entscheidung über die Realisierung der weiteren Anteile

  • Startgeräte für PAC-3-Flugkörper,
  • Feuerleitanlagen sowie die
  • Anpassung des Fernmelde- und DV-Systens

Untersuchungen zu Möglichkeiten der Kostenbegrenzung angewiesen (worden?).

 

Sachstand zum Vorhaben Taktisches Luftverteidigungssystem (TLVS) MEADS:

Ein auf das neue Fähigkeitsprofil ausgerichtetes und dem sich qualitativ ändernden Bedrohungsspektrum Rechnung tragendes, künftiges bodengebundenes ELV-System soll als ein hochmobiles, allwetter- und lufttransportfähiges Waffensystem mit hochauflösender 3600-Abdeckung realisiert werden, das gegen das gesamte Luftangriffsspektrum in sehr tiefen bis sehr hohen Flugbereichen wirken kann. Dies umfasst insbesondere die Abwehrfähigkeiten gegen fortentwickelte Kampfflugzeuge, Hubschrauber, taktisch- aerodynamische Flugkörper (z.B. Cruise Missiles), taktisch ballistische Flugkörper der Reichweitenklasse bis 1000 km sowie unbemannte Trägersysteme (UAV) und Abstandswaffen mit zunehmend kleinen und sehr kleinen Signaturen.

Neben dem Einsatz im Verbund soll es auch autonom eingesetzt werden können.

Ein auf diese Anforderungen ausgerichtetes Vorhaben (MEADS) befindet sich zurzeit in der Definitionsphase. Im Mai 1999 wurde nach vorangehendem Wettbewerb ein Konzept ausgewählt. Daran sollte sich ein dreijähriger Risk Reduktion Effort (RRE) als Erweiterung der Definitionsphase mit den wesentlichen Zielen anschließen, die Integration des PAC-3 -F¥ugkörpers in das Konzept näher zu betrachten, die Realisierbarkeit des Konzeptes auf technische und zeitliche Risiken zu untersuchen und die Kosten genauer zu ermitteln; auch soll die Erfüllbarkeit der Systemleistungen durch Tests und Demonstratoren nachgewiesen werden. Zur Feststellung der finanziellen Realisierbarkeit sind insbesondere die Risiken im Hochtechnologiebereich zu untersuchen.

Im Rahmen der gegenwärtig laufenden Strukturanpassungen der Bundeswehr an die von ihr zu erfüllenden Zukunftsaufgaben wird auch an einem Gesamtkonzept „Zukünftige Luftverteidigung“ gearbeitet. Anpassungen im Konzept und in den Beschaffungsumfängen für ein der künftigen Bedrohung gerecht werdendes bodengebundenes Luftverteidigungssystem sind daher zu untersuchen.

Die aus deutscher Sicht erforderlichen bzw. möglichen wesentlichen Anpassungen/Akzentverschiebungen bei den Forderungen betreffen die stärkere Ausrichtung auf die Wirkung im Verbünd sowie Kosteneffizienz im Einsatz (Zuverlässigkeit spezialisierter Svstemkomponenten z. B. bei Sensoren und Effektoren [Effektorenmix], vernetzte Systemarchitektur), die Modularität einschließlich der Skalierbarkeit von Kräften sowie den Schutzgrad gegen Massenvernichtungswaffen.

Aufgrund von zwischenzeitlich vorliegenden Kostenschätzungen muss mit hohen Kosten für die Entwicklung und insbesondere für die Beschaffung gerechnet werden, die, wenn sie sich bestätigen, eine Realisierbarkeit des Vorhabens für Deutschland ausschließen. Eine kritische Größe ist hierbei insbesondere der PAC-3-Flugkörperpreis in Abhängigkeit vom Beschaffugsumfang.

Um die künftig geforderten Fähigkeiten der Bundeswehr in der bodengebundenen Luftverteidigung zeitgerecht herstellen zu können, ist aus technologischer, operativer und wirtschaftlicher Sicht die Kooperation mit den USA sinnvoll und notwendig. Weitere Arbeiten gemeinsam mit USA und Italien sind daher beabsichtigt.

Ziel ist es, unter Einihalten des vorgegebenen Finanz- und Zeitrahmens, die deutschen Forderungen auf vertiefte Untersuchung bestimmter Technologiebereiche in den Vertrag aufzunehmen. Die Untersuchungen sollen innerhalb eines 3-Jahres-Vertrages in definierte jährliche Projekte unterteilt werden, über deren Fortsetzung und Durchführung die Partner jährlich einvernehmlich zu einem festgelegten Zeitpunkt entscheiden. Die Teilnahme an diesen Untersuchungen sollen für DEU die Entscheidungsgrundlage für Art und Umfang einer späteren Realisierung eines bodengebundenen Luftverteidigungssystems neuer Generation schaffen. Eine darüber hinausgehende Verpflichtung wird nicht eingegangen.

Den Partnern ist daher angekündigt worden, dass diese Forderungen in die bisherigen Aufgabenstellungen zu MEADS eingepasst werden müssen, um Fehlinvestitionen bei den Definitionsarbeiten zu einem zukünftigen Luftverteidigungssystem zu vermeiden und um die zwischenzeitlich eingetretene Änderung der Ausrüstungsplanung zu berücksichtigen.

Die Aufnahme der deutschen Forderungen und die damit verbundene Umsetzung der Modifizierung der Untersuchungen durch einen „Side-Letter" zum MOU sind Gegenstand der noch laufenden Verhandlungen mit den beteiligten Nationen.

Nach Abschluss der Verhandlungen erfolgt eine entsprechende Vorlage an den Verteidigungs- und Haushaltsausschuß.

 

Sachstand zum Vorhaben Luft/Luft-LFK mittlerer Reichweite (L/L- LFK mR) (METEOR)

Entscheidend für die Einsatzwirksamkeit der fliegenden Luftverteidigung ist neben der Leistungsfähigkeit des Flugzeuges die Qualität der Bewaffnung. Zur Erfüllung dieser Forderung wurde im Ressortkonzept zur Materialplanung der Bundeswehr mit dem Vorhaben EUROFIGHTER zeitgleich die Entwicklung und Beschaffung zugehöriger Luft-/Luft-Lenkflugkörper kurzer und mittlerer Reichweite eingeplant.

Mit der Bekanntgabe der Auswahlentscheidung Großbritanniens am 16. Mai 2000 zugunsten METEOR ist der Weg für ein europäisches Rüstungs-Kooperationsvorhaben vorgezeichnet.

Der L/L-LFK mR METEOR ist für den Luftkampf gegen Flugziele auf mittlere Entfernungen - auch außerhalb des visuellen Auffassungsbereiches - vorgesehen. METEOR soll dem derzeit im Einsatz befindlichen L/L-LFK mR AMRAAM (Advanced Medium Range Air-to-Air Missile) (des Typs) AIM 120B hinsichtlich seiner kinematischen Agilität, seiner autonomen Reichweite (Flugleistungen im Zielendanflug), seiner Trefferwahrscheinlichkeit auch gegen stark manövrierende Ziele und seiner ECM-Resistenz überlegen sein. Der L/L- LFK METEOR dient damit der nachhaltigen Verbesserung der Einsatzwirksamkeit des Waffensystems EUROFIGHTER sowie seiner Überlebensfähigkeit.

Da METEOR aufgrund des umfangreichen, anspruchsvollen Entwicklungs- und Integrationsaufwandes erst nach 2010 verfügbar sein und damit zum Assignierungszeitraum des EUROFIGHTERS ab 2006 noch nicht zur Verfügung stehen wird, ist zunächst eine Bewaffnung auf der Basis verfügbarer L/L- LFK mR erforderlich, die auf den Gesamtumfang der für EUROFIGHTER zu beschaffenden Bewaffnung angerechnet werden soll.

Derzeit werden Lösungen auf Basis der AMRAAM untersucht.

Programmstand

Als Pilotnation verhandelt derzeit GBR mit DE, FRA, ITA, SWE und ESP ein MOU über die Durchführung der Entwicklung.

Die Unterzeichnung des MOU soll im II. Quartal 2001 erfolgen. Der Zeitplan berücksichtigt, dass wesentliche Fragen, die Kosten, den Zeitplan und die Beistellung von Testflugzeugen betreffend, von GBR noch nicht geklärt werden konnten.

Im Rahmen der Bearbeitung der vertragsvorbereitenden Maßnahmen konnte weitgehend Übereinstimmung in den militärischen Forderungen erzielt werden.

Zeitplanung (Planungsdaten)

Unterzeichnung MOU: bis 30. 6. 2001
Entwicklungsvertrag mit der Industrie: bis 31. 7. 2001
EFG (Einführungs-Genehmigung?!): Juni 2008
Auslieferung: ab 2010

 

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